Eine Software der LBD-Beratungsgesellschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der LBD-Beratungsgesellschaft GmbH für die Bereitstellung und Nutzung der SaaS-Lösung INFRA und Dienstleistungen (”SaaS-AGB”)

 

1 Allgemein

  1. Anwendungsbereich: Diese SaaS-AGB gelten für die Bereitstellung und Nutzung der SaaS-Lösung INFRA (nachfolgend »SaaS-Lösung«) gemäß der jeweils aktuellen Produktbeschreibung und damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen von LBD.
  2. Änderung der AGB: LBD ist berechtigt, Änderungen, Anpassungen oder Ergänzungen dieser SaaS-AGB vorzunehmen, sofern die Änderungen nicht diese Ziffer 1.2 oder Hauptleistungspflichten betreffen oder die Änderungen nicht dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. LBD wird dem Vertragspartner die geänderten Bedingungen in Textform (z.B. per E-Mail) mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten bekannt geben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Wenn der Vertragspartner das Widerspruchsrecht ausübt, werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil und der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. LBD wird auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Einhaltung der Frist gesondert hinweisen. Das Kündigungs­recht der Parteien bleibt unberührt.
  3. Keine Geltung von Geschäftsbedingungen des Vertrags­partners: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertrags­partners gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn LBD der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2 Art und Umfang der Leistung

  1. LBD stellt dem Vertragspartner die SaaS-Lösung in ihrer jeweils aktuellen Version am Router-Ausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der SaaS-Lösung steht (»Übergabepunkt«), während der Vertragslaufzeit zur Nutzung gemäß dieser AGB bereit. Vertragspartner, die Planungsdienstleistungen für Dritte erbringen („Planungsdienstleister“), dürfen die SaaS-Lösung ausschließlich für die Erbringung von Planungsleistungen für Dritte nutzen; sie dürfen ihren Kunden nur nach Abschluss und auf der Grundlage eines View Only-Lizenzvertrags Zugang zur SaaS-Lösung gewähren. Vertragspartner, die Stadtwerke, Kommunen oder Projektentwickler sind, dürfen die SaaS-Lösung ausschließlich für die Durchführung von Planungen im freigegebenen Gebiet nutzen. Soweit eine Lizenz für eine begrenzte Zahl von Usern gilt, handelt es sich um Named User-Lizenzen. Solche Lizenzen können von einem User auf einen anderen übertragen werden, wenn sie nicht öfter als einmal alle 30 Tage übertragen werden und nicht in einem gemeinsamen Lizenz- oder ähnlichen Bereitstellungsmodell verwendet werden, bei dem mehr als eine Person eine einzelne anwendergebundene Lizenz verwendet; unzulässig sind daher Floating, Leasing, Generic User oder Shift License Deployment.
  2. LBD entwickelt die SaaS-Lösung fortlaufend weiter und informiert den Vertragspartner mindestens 2 Werktage vor größeren Änderungen (Major Release), z.B. durch Release Notes.
  3. Die SaaS-Lösung, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderlichen Speicher- und Datenverarbeitungsplatz stellt LBD bereit. LBD schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Vertragspartners und dem beschriebenen Übergabepunkt.
  4. Die SaaS-Lösung unterstützt den Vertragspartner bei der Planung. Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners, die mittels der SaaS-Lösung generierten Ergebnisse (z.B. für eine Kommunale Wärmeplanung oder Machbarkeitsstudie) auf Richtigkeit zu überprüfen.
  5. Soweit die SaaS-Lösung ausschließlich auf Servern von LBD oder eines von LBD beauftragten Dienstleisters läuft, bedarf der Vertragspartner keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der SaaS-Lösung, und LBD räumt auch keine solchen Rechte ein. LBD räumt dem Vertragspartner für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der SaaS-Lösung ausschließlich zur Abwicklung der internen Geschäftsvorfälle des Vertragspartners zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen. Im Übrigen ist es dem Vertragspartner untersagt, die SaaS-Lösung oder den Zugang zur SaaS-Lösung Dritten zu lizensieren, zu verkaufen, zu verleasen, zu vermieten oder anderweitig Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Davon unberührt ist das Recht, mit Zustimmung der LBD eine Lizenz (gemäß 2.1) an Kunden des Vertragspartners zu vergeben. Bei Vertragspartnern, die Planungsdienstleister sind, schließt das Recht zur Nutzung der SaaS-Lösung das Recht des Vertragspartners ein, mit der SaaS-Lösung generierte projektbezogene Planungsdaten den Kunden des Vertragspartners zur Verfügung zu stellen.
  6. Rechte, die dem Vertragspartner vorstehend nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Vertragspartner nicht zu. Der Vertragspartner ist insbesondere nicht berechtigt, die SaaS-Lösung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen.
  7. Es gelten folgende Regelungen zur Verfügbarkeit der SaaS-Lösung und zur Fehlerbeseitigung:
    1. 1 – LBD gewährleistet eine technische Verfügbarkeit gem. gesetzlicher Vorschriften und branchenüblicher Standards während der Geschäftszeiten von LBD (montags bis freitags 9 bis 16 Uhr). Nicht eingerechnet werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit gesetzliche Feiertage und Betriebsferien der LBD sowie Einschränkungen und Beeinträchtigungen gem. der nachfolgenden Ziffern 7.2 und 7.5.
    2. 2 – Es können Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von LBD liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag der LBD handeln, von LBD nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen: Feuer/Explosion/Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie, Arbeitskampf. Auch die vom Vertragspartner genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von LBD haben. Für die Bereitstellung der SaaS-Lösung nutzt LBD IaaS-Dienstleister, LBD haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen, die durch diese Dienstleister verursacht werden und die LBD nicht zu vertreten hat. Soweit derartige Umstände Einfluss auf Verfügbarkeit oder Funktionalität, der von LBD erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
    3. 3 – Der Vertragspartner ist verpflichtet, LBD Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der SaaS-Lösung unverzüglich und so präzise wie möglich anzuzeigen. Unterlässt der Vertragspartner diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
    4. 4 – LBD erfüllt Gewährleistungsansprüche in einer unter Berücksichtigung des Fehlers angemessenen Weise gem. gesetzlicher Regelungen und branchenüblicher Standards Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbst­beseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatz­pflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
    5. 5 – Der Support durch das INFRA-Team umfasst den Anwender-Support (Fragen zu Dokumentation, Unterstützung beim Datenupload und Datendownload, Hilfe bei Fehlermeldungen) und den Betriebs-Support mit Servicezeiten montags bis freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr. Beim Anwender-Support sichert LBD eine Reaktion innerhalb von zwei Arbeitstagen zu. Arbeitstage sind die Tage von Montag bis Freitag. Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens sieben Tage im Voraus unter Angabe des geplanten Zeitraumes, der betroffenen Dienste und die voraussichtliche Dauer der Wartung angekündigt. Wartungsarbeiten werden vorzugsweise außerhalb der Geschäftszeiten der LBD durchgeführt.
  8. LBD haftet nicht für Mängel oder die Verfügbarkeit von Systemen Dritter, die an die SaaS-Lösung angebunden sind bzw. mit denen die SaaS-Lösung verbunden ist, oder für die Verfügbarkeit von Datenverbindungen zwischen der SaaS-Lösung und Systemen Dritter.
  9. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
    1. 1 – Der Vertragspartner räumt LBD für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von LBD für den Vertragspartner zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. LBD ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist LBD ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
    2. 2 – LBD erstellt in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien von Daten, die mittels der SaaS-Lösung auf dem von LBD verantworteten Server gespeichert werden. Eine Wiederherstellung der Daten aus diesen Sicherungskopien ist lediglich innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen möglich. Sicherungskopien werden in regelmäßigen Abständen gelöscht. Die Sicherungskopien enthalten keine Daten, die mittels der SaaS-Lösung lediglich an Dritte übertragen werden.
    3. 3 – Soweit der Vertragspartner auf von LBD technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogeneDaten des Vertragspartners oder Dritter als Auftragsverarbeiter verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Anlage zum Vertrag.
  10. LBD erbringt dem Vertragspartner optional gegen zusätzliche Vergütung Beratungs- und Unterstützungsleistungen, sogenannte INFRA-Services, z.B. bei der Überführung von Daten, Datenmigration und/oder -bereitstellung.
  11. Soweit LBD dem Vertragspartner zu vertrieblichen Zwecken aktuelles Informationsmaterial (Texte, Grafiken, Schaubilder etc.) zur Verfügung stellt, um eigene Angebote „INFRA-gerecht“ auszugestalten, ist der Vertragspartner zur Nutzung des Materials ausschließlich zu diesen Zwecken berechtigt.

 

3 Referenz

  1.  LBD kann den Vertragspartner als Nutzer der SaaS-Lösung nennen, z.B. auf der LBD-Webseite und der INFRA-Website oder in anderen Kommunikationskanälen.
  2. Vertragspartner, die Planungsdienstleister sind, bemühen sich darum, das Einverständnis ihrer Kunden zur Nennung des Kunden und des Projekts auf der LBD-Webseite, auf der INFRA-Website und in anderen Kommunikationskanälen der LBD einzuholen.

 

4 Vergütung

  1. Der Vertragspartner zahlt an LBD die vereinbarte Vergütung gem. der Zahlungsbedingungen auf dem zum Vertragsschluss gültigen Preisblatt.
  2. Die Vergütung ist jeweils 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
  3. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
  4. Der Vertragspartner hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von LBD erbrachten Leistungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als vom Vertragspartner genehmigt. Einwendungen entbinden den Vertragspartner nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
  5. Befindet sich der Vertragspartner mit einer Zahlung gemäß der vereinbarten Vergütung in Verzug, ist LBD berechtigt, nach angemessener Fristsetzung von mindestens 14 Kalendertagen gem. § 286 BGB dem Vertragspartner den Zugang zur Nutzung der SaaS-Lösung so lange zu sperren, wie keine Zahlung erfolgt. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt auch während der Sperre des Zugangs zu den von LBD bereitgestellten Leistungen aufgrund des Zahlungsverzuges bestehen.
  6. LBD kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten mit Wirkung zum Beginn eines jeden Vertragsjahres durch Erklärung gegenüber dem Vertragspartner nach billigem Ermessen gemäß den folgenden Regelungen anpassen:
    1. 1 – LBD darf die Vergütung nur in dem Umfang anpassen, in dem sich der Erzeugerpreis für IT-Dienstleistungen (veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt für den Wirtschaftsabschnitt „Information und Kommunikation“) geändert hat (Anpassungsrahmen). Für die Bestimmung des Anpassungsrahmens sind einerseits der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (bzw. bei Folgeanpassungen der Zeitpunkt der letzten Anpassung) veröffentlichte Indexstand und andererseits der zum Zeitpunkt der Anpassungserklärung aktuelle Indexstand maßgeblich.
    2. 2 – Wird der Index während der Laufzeit des Vertrags nicht mehr fortgesetzt und durch einen anderen Index ersetzt, ist dieser neue Index für die Wertsicherung entsprechend heranzuziehen. Ein Index gilt auch als nicht mehr fortgesetzt, wenn er so abgeändert wird, dass er im Hinblick auf die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen wirtschaftlich nicht mehr gleichwertig ist. Wird der nicht mehr fortgesetzte Index nicht durch einen anderen Index ersetzt, ist ein Index zu wählen, der dem bisherigen Index wirtschaftlich am nächsten kommt.
    3. 3 – Die Anpassung der Vergütung löst ein Sonderkündigungsrecht des Vertragspartners aus. Der Vertragspartner kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigen. Andernfalls gilt die angepasste Vergütung als vereinbart. LBD weist in der Anpassungserklärung auf das Sonderkündigungsrecht hin.

 

5 Pflichten des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner wird LBD bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen und angemessene Mitwirkungsleistungen unverzüglich erbringen.
  2. Soweit der Vertragspartner LBD geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er LBD daran sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Der Vertragspartner versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Inhalten besitzt, um LBD die entsprechenden Rechte einzuräumen.
  3. Der Vertragspartner hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung von LBD darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart.
  4. Der Vertragspartner informiert LBD unverzüglich bei Kündigung, Ausscheiden, Versetzung oder längerer Krankheit von eigenen Mitarbeitern, die über eine personalisierte und aktive Zugangsberechtigung zu INFRA verfügen.
  5. Der Vertragspartner erhält bzw. wählt für den Zugriff auf und die Nutzung der SaaS-Lösung einen personalisierten Benutzernamen und ein sicheres Passwort. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Benutzername und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
  6. Der Vertragspartner räumt LBD das Recht ein, die von LBD für den Vertragspartner zu speichernden Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung des nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. LBD ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.

6 Haftung und Schadensersatz

  1. LBD haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von LBD sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LBD gegenüber dem Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  3. Im Übrigen haftet LBD nur, soweit LBD eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von LBD auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
  4. Im Hinblick auf Funktionalitäten der SaaS-Lösung zur Verarbeitung von Daten, die LBD ausschließlich zu Testzwecken unentgeltlich bereitstellt, ist die Haftung von LBD darüber hinaus bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt.

 

7 Vertragspartnerdaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

  1. LBD speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Vertragspartner, die dieser bei der Nutzung der SaaS-Lösung eingibt, speichert und/oder zum Abruf bereitstellt. Der Vertragspartner darf keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einstellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der SaaS-Lösung nutzen. Insbesondere darf er die SaaS-Lösung nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren nutzen. Der Vertragspartner ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der SaaS-Lösung von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
  2. Der Vertragspartner ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. LBD nimmt von Inhalten des Vertragspartners oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der SaaS-Lösung genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
  3. Der Vertragspartner verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, LBD von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls LBD von Dritten, auch von Mitarbeitern des Vertragspartners persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Vertragspartners in Anspruch genommen wird. LBD wird den Vertragspartner über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Vertragspartner LBD unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
  4. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche von LBD bleiben unberührt.
  5. LBD ist berechtigt, nicht personenbezogene Daten, die der Vertragspartner bei der Nutzung der SaaS-Lösung eingibt, speichert oder zum Abruf bereitstellt oder die sich aus der Nutzung der SaaS-Lösung durch den Vertragspartner ergeben, zu nutzen, um die Leistungen im Zusammenhang mit der SaaS-Lösung zu analysieren, zu verbessern und fortzuentwickeln. LBD steht es frei, diese Daten zur Entwicklung und zur Bereitstellung weiterer Produkte zu verwenden.

 

8 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

  1. Die Vertragslaufzeit ist im Vertrag geregelt.
  2. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt unberührt.
  3. Nach Beendigung des Vertrags hat der Vertragspartner nicht mehr das Recht, die SaaS-Lösung zu benutzen, und LBD wird sämtliche vom Vertragspartner überlassenen und sich noch im Besitz von LBD befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Vertragspartner zurückgeben und die bei LBD gespeicherten Daten löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.

9 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen. Auch die SaaS-Lösung, insbesondere deren Funktionalitäten, Programmcode und Design sowie die zugehörige Dokumentation sind vertrauliche Informationen. Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 9, wenn sie:
    • 1.1 – der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
    • 1.2 – allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
    • 1.3 – der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
  2. Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 9 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.

10    Verschiedenes

  1. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LBD zulässig. LBD ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
  2. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche stützen.
  3. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.
  4. Anwendbares Recht: Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und LBD unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf und des deutschen Internationalen Privatrechts.
  5. Gerichtsstand: Für Vertragspartner, die Kaufleute sind, wird als Gerichtsstand für alle rechtlichen Auseinandersetzungen Berlin vereinbart.

 

Stand: 01/2026

 

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