Ein Rückblick auf den Erfahrungsaustausch KWP „Aus der Praxis für die Praxis“ in Ludwigsburg
DATUM
21.07.2025
ANSPRECHPARTNER*IN
Katja Radeck
LESEDAUER
2 Minuten
Am 18. Juli 2025 fand in der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg eine spannende Veranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung statt. Unter dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“ luden die Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz (StEWK) des Regierungspräsidiums Stuttgart und die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) alle kommunalen Akteure im Regierungsbezirk Stuttgart ein, sich über aktuelle Entwicklungen und praktische Ansätze in der kommunalen Wärmeplanung zu informieren und auszutauschen.
Bericht zur Veranstaltung
Die Veranstaltung bot ein abwechslungsreiches Programm mit Vorträgen, Praxisberichten und Workshops. Nach der Begrüßung durch Regierungspräsidentin Susanne Bay und Matthias Neumeier, KEA-BW, gab Vilmar Hösle vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW einen Ausblick auf die zukünftigen rechtlichen Anforderungen in der kommunalen Wärmeplanung.
Novellierung des KlimaG BW
Die Novellierung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (KlimaG BW) ist nach Vilmar Hösle auf der Zielgeraden. Die öffentliche Anhörung dazu fand einen Tag zuvor am 17. Juli statt. Ziel ist es, die neuen Regelungen so schnell wie möglich zu verabschieden. Bereits bis zum 24. Juli soll der Beschluss gefasst werden, damit die Regelungen im August in Kraft treten können.
Stand der KWP und Ausgleichzahlungen
Baden-Württemberg ist bundesweiter Vorreiter in der kommunalen Wärmeplanung: Über 80 Prozent der Kommunen sind bereits aktiv, viele haben ihre Planung bereits abgeschlossen. Dennoch zeigt die Karte des Energieatlas BW, dass einige Gemeinden noch nicht damit begonnen haben. Diese Übersicht dient als wertvolle Orientierung für Planer, um die Wärmewende weiter gezielt voranzutreiben. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell bei der Umsetzung der Wärmeplanung. Für eine Gemeinde mit beispielsweise 5.000 Einwohnern belaufen sich die Ausgleichszahlungen im Zeitraum 2025 bis 2028 auf jährlich 11.100 Euro, während in den Jahren 2029 und 2030 jährlich 3.450 Euro gezahlt werden. Insgesamt ergibt sich so eine Unterstützung von 51.300 Euro über den gesamten Zeitraum. Gemeinden, denen bereits Fördergelder des Landes oder Bundes gewährt wurden, haben keinen Anspruch auf diese Ausgleichszahlungen für die Ersterstellung der kommunalen Wärmeplanung, für die Fortschreibung hingegen schon.